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   BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12   

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BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12 (https://dejure.org/2013,3082)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2013 - 6 BN 1.12 (https://dejure.org/2013,3082)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 6 BN 1.12 (https://dejure.org/2013,3082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; Thür OBG §§ 27, 54
    Polizeiverordnung; Alkoholverbot in der Öffentlichkeit; Normenkontrolle; Jahresfrist; Fristversäumung; Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; abstrakte Gefahr; Gefahrenverdacht.

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 27 Abs 1 OBG TH
    Normenkontrolle; Versäumung der Jahresfrist; Wiedereinsetzung; Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO zur Wahrnehmung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes im Falle der Versäumung der Frist durch das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Normenkontrolle; Versäumung der Jahresfrist; Wiedereinsetzung; Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO zur Wahrnehmung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes im Falle der Versäumung der Frist durch das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 387
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Für den Antragsteller stelle sich dies als höhere Gewalt dar (Beschluss vom 2. April 1992 - BVerwG 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 05.05.2000 - 7 B 220.99
    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sogar bei der Versäumung materieller Ausschlussfristen unter vergleichbaren Voraussetzungen in Ausnahmefällen Nachsicht gewährt (Beschluss vom 5. Mai 2000 - BVerwG 7 B 220.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 18), nämlich dann, wenn ein Verhalten der Behörde für die Fristversäumnis ursächlich war und durch die Nachsichtgewährung der Zweck der Ausschlussfrist nicht verfehlt wird.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Zum Beleg wird in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 3. Juli 2002 (BVerwG 6 CN 8.01 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 71 = BVerwGE 116, 347) Bezug genommen.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Anderenfalls liefe für einen Teil der Bevölkerung die formal bestehende Möglichkeit, Rechtsschutz zu erlangen, mangels finanzieller Möglichkeit faktisch leer (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Dazu zählt, dass die Partei grundsätzlich die Fristen ausnutzen darf, die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - NJW 1987, 1191 zum Fall der Überschreitung einer Berufungsbegründungsfrist nach vorangegangener Aufhebung der Berufungsverwerfung durch das Bundesverfassungsgericht).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Es gilt, dem Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Hier muss, um die Grundsatzzulassung erhalten zu können, dargelegt werden, dass der bundesverfassungsrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 132 Rn. 44 unter Hinweis auf Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 4 B 243.94 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 7a D 67/03

    Frist für Normenkontrollantrag ist Ausschlussfrist!

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2013 - 6 BN 1.12
    Dem steht nicht entgegen, dass die Normenkontrolle ein objektives Beanstandungsverfahren ist und dem Normunterworfenen die Möglichkeit bleibt, auch nach Ablauf der Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Gültigkeit der Norm in Einzelfällen ihrer Anwendung inzident durch das Gericht überprüfen zu lassen (so aber OVG Münster, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 7a D 67/03.NE - NVwZ-RR 2005, 290).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 6 BN 1.12 -, juris Rn. 13, 15.
  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 14 N 17.664

    Naturschutzrecht - Normenkontrollverfahren zur Bayerischen Natura 2000-Verordnung

    Bei der Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO handelt es sich um eine gesetzlich fixierte Zeitspanne, deren Ende einen äußersten Zeitpunkt festlegt, nach dem auch bei fehlendem Verschulden eine Prozesshandlung endgültig nicht mehr oder nur noch unter ganz besonderen Voraussetzungen wirksam vorgenommen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.2.2013 - 6 BN 1.12 - NVwZ-RR 2013, 387 Rn. 8; Panzer in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Febr. 2016, § 47 Rn. 29; v. Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 47 Rn. 91; a.A. Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 47 Rn. 74).

    Eine Fallgestaltung, die ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung auch bei echten Ausschlussfristen verfassungsrechtlich gebietet (vgl. BVerwG, B.v. 18.2.2013 - 6 BN 1.12 - NVwZ-RR 2013, 387 Rn. 8 für den Fall eines innerhalb der Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gestellten Prozesskostenhilfeantrags), ist vorliegend nicht gegeben.

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 15 N 13.1553

    Die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gilt auch für Normenkontrollanträge

    Der Sinn und Zweck der Antragsfrist liegt schlicht darin, das Antragsrecht für die prinzipale Normenkontrolle auf einen konkret bestimmbaren Zeitraum zu beschränken, der mit der Bekanntmachung der Rechtsvorschrift beginnt und dessen Ende nach Ablauf eines Jahres einen äußersten Zeitpunkt festlegt (vgl. Giesberts in BeckOK, VwGO, Stand April 2015, § 47 Rn. 54; zu Fällen, in denen vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, hierüber jedoch erst nach Ablauf der Frist entschieden wird BVerwG, B.v. 18.2.2013 - 6 BN 1/12 - NVwZ-RR 2013, 387).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 19 A 1346/19
    BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 6 BN 1.12 -, NVwZ-RR 2013, 387, juris, Rn. 4 ff., m. w. Nachw.

    BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2013, a. a. O., Rn. 8, und vom 2. April 1992 - 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177, juris, Rn. 3.

  • OVG Saarland, 27.07.2015 - 1 A 106/15

    Anforderungen an ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch bei beabsichtigtem

    BVerwG, Beschluss vom 11.7.1983 - 1 ER 210/83 -, zitiert nach juris, allerdings noch zu § 132 Abs. 3 VwGO in der bis zum 31.12.1990 gültigen Fassung; Beschluss vom 21.1.1999 - 1 PKH 1/99 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; Beschluss vom 16.4.2009 - 6 PKH 31/08 -, zitiert nach juris, jeweils zur vergleichbaren Situation bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision; außerdem Neumann, Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 18.2.2013 - 6 BN 1/12 -, zitiert nach juris unter "D": Innerhalb der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; anderer Ansicht: Offenbar BVerwG, Beschluss vom 25.5.2007 - 8 PKH 3/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 6,: "Begründung des PKH-Gesuchs innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist; VGH Kassel, Beschluss vom 1.11.2010 - 9 A 1965/10.Z - VGH Mannheim, Beschluss vom 15.11.2004 - 12 S 1751/04 -, beide zitiert nach juris; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 124 a Rdnr. 226 a.E.: Darlegung des Streitverhältnisses innerhalb der Antragsbegründungsfrist des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügt:.
  • OVG Thüringen, 15.05.2013 - 3 ZO 738/12

    Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch im gerichtskostenfreien Ausbildungs- und

    Um zu verhindern, dass Unbemittelte allein durch dieses Risiko davon abgehalten werden, z. B. eine fristgebundene Klage zu erheben, noch ehe über ihr Prozesskostenhilfegesuch entschieden ist, ist es gerechtfertigt und in ständiger Rechtsprechung aller Gerichtsbarkeiten anerkannt, dass (ggf. unter weiteren, hier nicht interessierenden Voraussetzungen) dem Unbemittelten grundsätzlich Wiedereinsetzung in eine Klagefrist gewährt wird, wenn er nach der Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag alsbald (z. B. innerhalb der in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO genannten Fristen) Klage erhebt (vgl. für den insoweit vergleichbaren Fall eines Normenkontrollantrags das Senatsurteil vom 21. Juni 2012 - 3 N 653/09 - Juris, Rdn. 39 ff., und den dazu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2013 - 6 BN 1/12 - Juris, Rdn. 2 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 14.01.2022 - 15 K 1353/21

    Isolierter PKH-Antrag; Mittellosigkeit; Kostenrisiko; Hindernis;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 6 BN 1.12 -, NVwZ-RR 2013, 387, juris, Rn. 4ff., m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2022 - 15 K 2518/22

    Isolierter PKH-Antrag, Mutwilligkeit, Rechtsmissbrauch

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 6 BN 1.12 -, NVwZ-RR 2013, 387, juris, Rn. 4 ff., m.w.N.
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